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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Stiftung Mitarbeit 22.06.2012

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung und Mitgestaltung. Mit dieser Feststellung beginnt die Präambel der Qualitätsstandards, die der Arbeitskreis »Beteiligung von Kindern und Jugendlichen« im Rahmen des Nationalen Aktionsplans »Für ein kindergerechtes Deutschland 2005–2010« erarbeitet hat. Die Qualitätsstandards sind als Anregungen für die Praxis und als Instrumente für eine nachhaltige Partizipationskultur formuliert. Sie unterscheiden Beteiligung in verschiedenen Bereichen bzw. Institutionen: Kindertageseinrichtungen, Schule, Kinder- und Jugendarbeit, erzieherische Hilfen sowie Kommunen. Die Qualitätsstandards enthalten konkrete Handlungsempfehlungen und verstehen sich als Standards für einen kontinuierlichen Prozess. Dabei werden verschiedene Dimensionen angesprochen: Konzept-, Prozess-, Struktur-, Ergebnis- und Zugewinnqualität. Neben den allgemeinen Standards sind ausserdem für alle genannten Bereiche noch spezifische Standards formuliert. Kommunen als dem unmittelbaren Lebensumfeld für Kinder und Jugendlichen kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu. Für eine Kultur der Beteiligung werden u.a. kommunale Beteiligungsstrategien, aktive lokale Netzwerke, eine Vielfalt von Beteiligungsmöglichkeiten sowie die gezielte Einbeziehung benachteiligter junger Menschen eingefordert. Die Qualitätsstandards (PDF)

Externe Links

http://www.buergergesellschaft.de/aktuelles/news-einzelansicht/106148/tn/5561/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=106865&cHash=0d28c6b9cb22b5277ccfb1e7ce50f341

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