Das Vorschlags- und Petitionswesen ist eine Möglichkeit für Bürger, jederzeit Vorschläge, Anregungen oder Beschwerden allein oder gemeinschaftlich zu verschiedenen Gegenständen einbringen zu können. Die Möglichkeit der Petition ist rechtlich im Grundgesetz verankert.
Ablauf/Eckpunkte
Im Allgemeinen wird eine Plattform bereitgestellt und/oder eine zuständige Stelle benannt, an die sich Bürger mit Anregungen oder Beschwerden wenden können. Der Ablauf und die Anforderungen sind dabei zumeist formalisiert, so dass klar geregelt ist, was, wie, an wen gerichtet werden kann oder muss und wie die Eingaben behandelt und beantwortet werden. Das konkrete Verfahren kann dabei sehr unterschiedlich sein und sich von formlosen, telefonischen oder schriftlichen Einzeleingaben mit individueller Beantwortung bis hin zu öffentlichen Eingaben auf einer Internetplattform mit der Möglichkeit der Diskussion und Zeichnung erstrecken, die öffentlich in politischen Gremien behandelt werden.
Ziel/Wirkung
Vorschlags- und Petitionsmöglichkeiten dienen sowohl als "Seismograph" für Bedürfnisse und Probleme als auch als Korrektiv für repräsentativ oder durch Behörden getroffene Entscheidungen und Maßnahmen. Sie haben damit eine Schutz-, Signal- aber auch Entwicklungsfunktion, da sie individuelle und gemeinschaftliche Problemstellungen und Lösungsansätze auf die politische Agenda heben können ohne zuvor durch politische Vertretungen aufgenommen und aufgearbeitet werden zu müssen.
Hinweise zur Umsetzung
Um wirkungsvoll zu sein und akzeptiert zu werden, muss klar festgelegt sein, welche Art von Eingaben möglich sind, wie diese eingereicht werden können und wie genau diese behandelt werden. Insbesondere muss dabei klar sein, unter welchen Bedingungen eine Eingabe eine Wirkung erzielen und Veränderungen hervorrufen kann.
Kosten/Aufwand
Der Aufwand erstreckt sich neben der Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle und Plattform auch auf die Bearbeitung der Eingaben durch zuständige Stellen. Beide Aspekte sind zu beachten, wenn der Prozess wirksam sein und nachhaltig Bestand haben soll. Insbesondere die durch die Bearbeitung entstehenden Kosten lassen sich im Vorfeld kaum ermitteln, da sie vom Gesamtaufkommen der Eingaben abhängen. Sie sind aber immer als eher hoch einzustufen und entsprechend einzuplanen.
Aufwand Teilnehmer
Der Aufwand für Teilnehmer ist gering und meist flexibel, da der Prozess der Anfertigung und Einrechung einer Eingabe schlank gehalten werden muss, um genutzt zu werden.
Sinnvoll einzusetzen, wenn
- ausreichend Ressourcen für die Annahme und Bearbeitung der Eingaben bereitgestellt werden können,
- anzunehmen ist, dass die Bedürfnisse und Probleme der Zielgruppen nicht ausreichend durch andere Elemente (Vertretungsorgane) in den politischen Entscheidungsprozess oder das Verwaltungshandeln einfließen,
Da Petitionen rechtlich verankert sind, ist die Möglichkeit der Eingabe an zuständige Behörden verbindlich.
Stärken
Die Möglichkeit, individuelle Eingaben zu machen kann dazu beitragen:
- Bedarfe und Probleme frühzeitiger zu erkennen,
- angemessene Lösungen zu finden,
- Fehlentscheidungen zu korrigieren ohne dafür den Rechtsweg zu beschreiten,
- Minderheiten zu schützen,
- Machtmissbrauch einzuschränken.
Im Vergleich zu der Möglichkeit der Einzelpetition lassen sich hier als Vorteile benennen:
- Reduktion von Einzelpetitionen mit gleichem Anliegen,
- stärkere "Seismographfunktion", da besser ersichtlich ist, wieviele Menschen eine Eingabe unterstützen und damit ein Problem wahrnehmen oder eine spezifische Lösung als sinnvoll erarchten.
Ursprung
Das Petitionsrecht besteht in der Bundesrepublik Deutschland seit Beginn an und wurde 1949 zu einem unantastbaren Grundrecht erklärt. Seit 1953 besteht zudem das Recht, dass jede Petition sachlich geprüft und die Art der Erledigung dem Petetenten schriftlich mitgeteilt werden muss.
Externe Links
http://de.wikipedia.org/wiki/Petition