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Online Konsultation zum Heimrecht, Niedersachsen
05.06.2013
|
Autor: Alexander Koop
Diskussion von Vorschlägen

Im Rahmen Online Konsultation zum Heimrecht wurden Heime und die Heimaufsicht bereits vor der Anfertigung eines Gesetzesentwurfs gebeten, Vorschläge zum Bürokratieabbau im Heimgesetzt zu machen, zu diskutieren und abzustimmen. An der Online-Konsultation beteiligten sich 233 von 1.000 Heimen und reichten 104 Vorschläge ein, die in die Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs einflossen.

Ort

Niedersachsen

Dauer

Juni 2008 - Juli 2008

Hintergrund

Durch die Föderalismusreform 2008 gingen weitere Teile der Zuständigkeit für das Heimgesetzt in die Hoheit der Länder über. Das niedersächsische Sozialministerium wollte diese Gelegenheit nutzen, um Bürokratie im Heimrecht abzubauen und dabei die betroffenen Heime und die Heimaufsicht einbinden.

Ziel

Durch die Einbindung der direkt Betroffenen sollten Vorschläge für den Bürokratieabbau im Heimrecht gesammelt und diskutiert werden, um die Reform des Heimrechts besser an den Möglichkeiten und Bedarfen der Betroffenen auszurichten. Gleichzeitig musste das Schutzinteresse der Einwohner berücksichtigt werden.

Prozess

Bei dem Prozess handelte es sich um eine geschlossene Online-Konsultation, die nur für Adressatenkreis zugänglich war, um die Diskussion auf die Bedarfe im Bürokratieabbau fokussieren zu können. Die Einladung zur Konsultation erfolgte per E-Mail mit persönlichem und direkten Link auf die Plattform. Auf der Plattform wurde das geltente Gesetzt derart abgelegt, dass Kommentare und Vorschläge direkte zu den einzelnen Paragraphen und Abschnitten gemacht werden konnten. Die Beiträge konnte zur Diskussion gestellt oder direkt an das Ministerium übermittelt werden. Zur Diskussion gestellte Beiträge konnten von anderen kommentiert und bewertet werden. Der Prozess verlief über vier Wochen.

 

Ergebnisse

im Rahmen der Konsultation wurden 104 Vorschläge und 101 Kommentare von 233 Institutionen eingereicht. Insgesamt waren 1.000 Heime eingeladen mitzuwirken. Die Vorschläge wurden in die weitere Gesetzesentwicklung aufgenommen und die Teilnehmer per Rundmail auf den veröffentlichten Gesetzentwurf hingewiesen.

Weitere Informationen

Der Prozess wurde von der Bertelsmann Stiftung begleitet und von der Firma Zebralog durchgeführt.

Kontakt

Sylvia Hagemann
Referatsleiterin - Niedersächsische Staatskanzlei
0511/120-6928
0511/120-996928 o. 120-6840
Sylvia.Hagemann@stk.niedersachsen.de

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Dateien

  • Präsentation (1,86 MB)

Kriterien

Zielsetzung

Vorschläge und Ideen erhalten

Themenbereich

Politikfeldgestaltung

Land/ Bundesland

Niedersachsen

Teilnehmerschaft

Betroffene/ Stakeholder

Fachexperten

Anzahl Teilnehmer

26 - 500 Personen

Konfliktlage

Vielfältige Interessen, keine verhärteten Konflikte

Dauer der Beteiligung

Mehrwöchiger bis mehrmonatiger Prozess

Medium

Online

Ebene

Landesweit

Kosten

30.000 - 50.000 Euro

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