In Baden-Württemberg haben Bürger und Bürgerinnen in einem Bürgerforum über die Angemessenheit der Altersversorgung der Landtagsabgeordneten beraten. Die 27 zufällig ausgewählten Teilnehmer:innen haben sich über drei Treffen hinweg (zwischen November 2017 und Januar 2018) mit der Frage „Wie soll in Zukunft die Altersvorsorge der Landtagsabgeordneten des Landes Baden-Württemberg gestaltet werden?“ auseinandergesetzt und Empfehlungen für die „Unabhängige Kommission zur Altersversorgung der Abgeordneten“ ausgearbeitet.
Ort
Dauer
Hintergrund
- Ausgangspunkt für die Einsetzung der „Unabhängigen Kommission zur Altersversorgung der Abgeordneten“ war ein später zurückgenommener Beschluss des Landtags von Baden-Württemberg vom 10. Februar 2017, den Mitgliedern des Landtags eine Rückkehr zur staatlichen Pension zu ermöglichen.
- Im Jahr 2008 wurde beschlossen, den Parlamentariern eine Höchstpauschale für die gesetzliche Rentenversicherung von damals etwa 1500 Euro (heute 1720 Euro) für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge zukommen zu lassen. Dieser Beschluss wurde jedoch in einem verkürzten Parlamentsverfahren wieder geändert. Aufgrund erheblicher öffentlicher Kritik nahm der Landtag von Baden-Württemberg diesen Beschluss zurück, sodass es bei der privaten, bezuschussten Altersvorsorge blieb.
- Landtagspräsidentin Muhterem Aras erhielt den Auftrag aus den Fraktionen, eine Unabhängige Kommission zur sachlichen Beurteilung des Themas Altersvorsorge für Abgeordnete einzusetzen. Diese Kommission konstituierte sich im Juli 2017. Auf Initiative von Präsidentin Aras wurde im Einsetzungsauftrag der Kommission die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Meinungsbildungsprozess festgeschrieben. Damit nehmen erstmals auf Landesebene Vertreter der Zivilgesellschaft eine wichtige beratende Rolle ein.
Ziel
Das Bürgerforum ergänzt und bereichert die Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Altersversorgung der Abgeordneten durch eigene Beiträge. Gemeinsam formuliert das Bürgerforum konkrete Empfehlungen zum System und zur Höhe der Altersversorgung der Landtagsabgeordneten. Am Ende der dritten Dialogveranstaltung können sich alle Teilnehmenden des Bürgerforums mit den gemeinsam erstellten Empfehlungen identifizieren und ihre eigenen Ideen darin wiederfinden. Auch abweichende Vorstellungen können in die Empfehlungen des Bürgerforums aufgenommen werden.
Prozess
- Mit der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bürgerforums wurde das Bamberger Centrum für Empirische Studien (BACES) beauftragt. Insgesamt sollten 25 zufällig ausgewählte wahlberechtigte Personen an den drei Veranstaltungen teilnehmen. Da im Vorfeld zwei Teilnehmende abgesagt hatten, wurden 27 Personen schriftlich eingeladen. Die Auswahl der Personen sollte die größtmögliche Vielfalt der Bewohner Baden-Württembergs widerspiegeln. Das Auswahlverfahren wird ausführlich auf der Website des Landtags beschrieben.
- Beim ersten Treffen waren 23 Personen anwesend. Beim zweiten Treffen fehlten vier Personen, teilweise entschuldigt. Beim dritten Treffen waren 18 Personen anwesend, wobei zwei Personen bereits im Vorfeld angekündigt hatten, dass sie nicht teilnehmen können. Die folgenden Personen wirkten bis zum Schluss mit, wobei eine Person anonym bleiben wollte. Im Hintergrund beratend dabei waren der Vorsitzende der Unabhängigen Kommission Michael Hund, die Mitglieder Prof. Dr. Ulrich Eith und PD Dr. Dr. Jörg Tremmel sowie die Referentin Richterin Denise Ritter.
Ergebnisse
- Das Bürgerforum empfiehlt dem Landtag, die Altersversorgung der Abgeordneten des Landtages von Baden-Württemberg auf Grundlage der Vorschläge des Bürgerforums und der Unabhängigen Kommission zur Altersversorgung erneut gründlich zu beraten. Diese Beratungen erfordern ein hohes Maß an Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit. Beschlüsse müssen ausführlich und nachvollziehbar begründet werden, und ein beschleunigtes Verfahren wird abgelehnt.
- Das Bürgerforum schlägt vor, bei allen zukünftigen Beschlüssen die folgenden Entscheidungsdimensionen ausgewogen zu berücksichtigen:
- Politische Dimension: Ist es „vermittelbar“? Welche politischen Signale werden mit diesem Modell gesetzt?
- Moralische Dimension: Ist es gerecht? Ist es angemessen? Welche Vergleichsgruppen werden herangezogen?
- Zukunftsdimension: Welche Wirkungen hat die Entscheidung für dieses Modell auf heutige und zukünftige Generationen
- Praktische Dimension: Ist es transparent, nachvollziehbar und leicht zu administrieren.
- Rechtliche Dimension: Ist es rechtlich umsetzbar?
- Attraktivität: Inwieweit beeinflusst dieses Modell die Attraktivität des Landtagsmandats?
- Einbezug der Familienmitglieder: Sind die Hinterbliebenen mitversichert?
Weitere Informationen
Dauer
- Begonnen: 18.11.2017
- Beendet: 13.01.2018
Externe Links
Kontakt
Dr. Angela Jain, angela.jain@bertelsmann-stiftung.de