Die Landesregierung hat ein umfangreiches Beteiligungsverfahren zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz durchgeführt. Das informelle Beteiligungsverfahren fand in der Phase zwischen der ersten und der zweiten Befassung des Ministerrats (Kabinett) mit dem Gesetzentwurf statt. Beteiligt wurden Bürgerinnen und Bürger sowie verschiedene Zielgruppen. Die Bertelsmann Stiftung und die Johannes Gutenberg-Universität Mainz haben das Pilotprojekt wissenschaftlich begleitet und evaluiert.
Ort
Dauer
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Hintergrund
Die Landesregierung hatte sich im Januar 2013 zum Ziel gesetzt, in Rheinland-Pfalz als erstem Flächenland ein Transparenzgesetz zu schaffen. Ziel des Gesetzes sollte es laut der Regierungserklärung sein, dass „[d]ie Entscheidungen von Politik und Verwaltung […] nachvollziehbarer werden. Dadurch verbessert die Landesregierung die Möglichkeiten zum Mitreden und Mitgestalten“. Der Name des Gesetzes war auch bei seinem Zustandekommen Programm: Der Prozess sollte transparent und offen sein. Dementsprechend konnten sich Bürger*innen und verschiedene Zielgruppen noch vor dem Einbringen des Gesetzentwurfs in den Landtag – in der Phase zwischen der ersten und zweiten Entwurfsfassung – an der Erarbeitung beteiligen.
Ziel
Ziel war es des ersten Transparenzgesetzes in einem Flächen-Bundesland unter Beteiligung der Bürger*innen zu erarbeiten und dabei das formale Gesetzgebungsverfahren mit einem umfangreichen Beteiligungsverfahren zu verzahnen. Durch die Beteiligung sollte die Legitimation der politischen Entscheidung gestärkt werden. Ein weiteres Ziel war es die Übertragbarkeit auf andere Gesetzgebungsverfahren zu prüfen.
Prozess
Das neuartige Beteiligungsverfahren umfassten zwei Säulen: Zum einen gab es eine Reihe von Veranstaltungen für verschiedene Zielgruppen. Im Zuge von Themen-, Kommunal- und Verwaltungsworkshops sowie einer Bürgerwerkstatt wurden intensive Diskussionen geführt. Zum anderen wurde eine kontinuierliche Online-Plattform als Diskussions- und Dokumentationsplattform eingerichtet.
Das Beteiligungsverfahren begann mit einer öffentlichen Auftaktveranstaltung am 19. Februar 2015 und dem Start der Online-Beteiligung. In der Phase der Online-Beteiligung konnten sich alle Interessierten zwei Monate lang über das Beteiligungsverfahren informieren und den Gesetzentwurf kommentieren. Die Online-Plattform hatte nicht nur eine Dokumentationsfunktion für die Veranstaltungen, sondern war selbst ein Ort der Diskussion und des Austauschs. Die Plattform stand allen interessierten Bürger*innen offen.
Die weiteren Präsensveranstaltungen waren jeweils für verschiedene Zielgruppen vorgesehen. Veranstaltet wurden zum einen vier verschiedene Workshops, die sich jeweils an Vertreter der Fachcommunity aus Zivilgesellschaft, Verbänden und Wirtschaft, Vertrer*innen der Kommunen oder Mitarbeiter*innen der Landesverwaltungen richteten:
- Erster Themenworkshop: Welche Daten auf die Transparenz-Plattform?
- Zweiter Themenworkshop: Von der Transparenz zur Teilhabe.
- Kommunalworkshop: Empfehlungen zum Gesetzesentwurf und Unterstützungsbedarf aus kommunaler Sicht.
- Verwaltungsworkshop: Ergebnisse des Beteiligungsverfahren und Empfehlungen aus der Sicht der Landesverwaltung.
Zum anderen fand eine Bürgerwerkstatt statt, zu der interessierte Bürger*innen per Zeitungsanzeige eingeladen wurden. In der Werkstatt wurden bürgerrelevante Aspekte des Transparenzgesetzes erörtert und die Bürger*innen konnten eigene Vorschläge einbringen. Rund 50 Teilnehmer nutzten die Möglichkeit.
Abgeschlossen wurde das Beteiligungsverfahren mit einer öffentlichen Abschlussveranstaltung am 11. Mai 2015.
Ergebnisse
Die Teilnehmenden sind mit den Dialogangeboten und den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens zum Transparenzgesetz sehr zufrieden. Durch die gezielte Ansprache und Veranstaltungen für unterschiedliche Interessen- und Betroffenengruppen wurde eine große Vielfalt von Sichtweisen und Meinungen eingebracht und gehört. Die Workshop-Formate sorgten für eine hohe Ergebnisqualität: Die Bereitstellung von Informationen, der persönliche Kontakt, der intensive Meinungsaustausch, die ausführlichen Diskussionen und die Erarbeitung konkreter Empfehlungen sorgten für qualitativ hochwertige Ergebnisse. Die begleitende Online-Plattform war bei dem partizipativen Gesetzgebungsverfahren unverzichtbar. Dadurch konnte der Zugang für alle Bürger aus Rheinland-Pfalz ermöglicht und eine umfassende Transparenz über den Prozess und die Ergebnisse hergestellt werden.
Zu den während des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Vorschlägen zum Gesetzentwurf gab die Landesregierung im September 2015 eine Rückmeldung. Dies geschah in Form einer Tabelle, in der sowohl die Vorschläge als auch der Umgang der Landesregierung mit ihnen aufgelistet sind.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu einer besseren Verzahnung der vielfältigen Partizipationswege der repräsentativen, direktdemokratischen und dialogorientierten Beteiligung und zu Qualitätsstandards guter Beteiligung sind der Internetseite des Projektes „Vielfältige Demokratie gestalten“ der Bertelsmann Stiftung zu entnehmen:
Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz (bertelsmann-stiftung.de)
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-projekte/vielfaeltige-demokratie-gestalten
Kontakt
Anna Renkamp
anna.renkamp@bertelsmann-stiftung.de
Prof. Dr. Thorsten Faas
thorsten.faas@uni-mainz.de
Dr. Johanna Becker-Strunk
johanna.becker@stk.rlp.de