Die Suche nach dem Standort einer neuen Justizvollzugsanstalt (JVA) wird zumeist in der Bürgerschaft emotional begleitet. In Tuningen war eine Standortentscheidung bereits per Bürgerentscheid kassiert worden, deshalb sollte die Alternative möglichst einvernehmlich gefunden werden. Das Land Baden-Württemberg initiierte deshalb ein Beteiligungsverfahren, an dessen Ende ein Bürgerentscheid über den neuen Vorschlag des Landesparlaments stand. Die Verknüpfung dialogischer, direkter und repräsentativer Verfahren führte zu einer transparenten Standortwahl, zu einer Bestätigung durch die Bürgerinnen und Bürger und zur Befriedung langanhaltender Konflikte.
Ort
Dauer
Hintergrund
Das Land Baden-Württemberg suchte schon seit Anfang der 2000er-Jahre einen neuen Gefängnisstandort im südlichen Teil des Landes. Erste Überlegungen wurden von massiven Protesten begleitet. Nach einem erfolgreichen Bürgerentscheid gegen den Bau einer JVA in Tuningen bewarben sich drei Städte als Standort.
Ziel
Das Ziel war es einen Standort für die neue Justizveranstaltungsanstalt im Einvernehmen mit der Kommune zu finden.
Prozess
Die Landesregierung veröffentlichte zu Beginn des Beteiligungsprozesses Standortbewertungen. Die anschließenden Dialogveranstaltungen fanden in den beiden Kommunen Rottweil und Meßstetten statt.
Kommunen, Bürger und Justizministerium prüfen Standorte anhand der Themenfelder Bebaubarkeit, gesellschaftliche Akzeptanz, Naturschutz, Forst etc. Darüber hinaus finden öffentliche Bürgerinformationsveranstaltungen, Runde Tische und Ortsbegehungen mit externer Moderation statt. Das Land entscheidet sich für Rottweil-Esch als Standortmöglichkeit und nicht für Meßstetten. Anschließend tagte eine Begleitgruppe aus Standortgegnern und Befürwortern, Verwaltung, Gemeinderäten und Verbänden zweiwöchentlich zur Planung der JVA. Ebenfalls wurde unter Einbindung der Begleitgruppen ein Architektenwettbewerb zur neuen JVA vorbereitet und durchgeführt.
Im September 2015 fand ein Bürgerentscheid in Rottweil zur Standortbestimmung statt. 58,4 % der Abstimmungsberechtigten votierten für den vorgeschlagenen Standort. Die Wahlbeteiligung lag bei 48,5 %.
Ergebnisse
Die Bürger stimmten dem zuvor ausgewählten Standort der JVA zu und legitimieren damit die Entscheidung des Landes. Durch den Bürgerdialog mit dem anschließenden Bürgerentscheid konnte ein langwieriger Konflikt in der Bürgerschaft befriedet werden.
Kontakt
Hannes Wezel
Hannes.Wezel@stm.bwl.de