In einem mehrstufigen Beteiligungsverfahren wurden die BürgerInnen bei der Erarbeitung des Gesetzes zum ersten Nationalpark Baden-Württembergs beteiligt. Das Beteiligungsverfahren setzte sich aus Online-Konsultationen und Präsenzveranstaltungen zusammen und wurde vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg initiiert.
Dauer
Hintergrund
Die Bevölkerung sollte bei der Einrichtung des ersten Nationalparks Baden-Württembergs beteiligt werden. Vereinbart wurde dies im Koalitionsvertrag von Grünen und SPD.
Ziel
Themenbezogen:
Entwicklung einer einzigartigen Naturlandschaft auf einer Fläche von gut 10.000 Hektar; Bewahren der natürlichen Lebensgrundlagen, Schaffung eines Schutzraums für seltene Pflanzen und Tiere.
Beteiligungsbezogen:
Frühzeitige Einbeziehung der Bevölkerung in einen strittigen Entscheidungsprozess
Prozess
Zu Beginn der Beteiligungsphase wurden alle 120.000 Haushalte im Suchraum angeschrieben und mit Informationen über das Vorhaben versorgt. Darüber hinaus wurden sie zu Informationsveranstaltungen und geführten Wanderungen eingeladen. Anschließend wurde ein kostenloses Infotelefon für Fragen rund um das Nationalpark-Projekt und eine Informations- und Beteiligungsplattform (www.schwarzwald-nationalpark.de) freigeschaltet. Von Mai bis Dezember 2012 trafen sich sieben Regionale Arbeitskreise zu Themenbereichen rund um den Nationalpark. Die Bevölkerung konnte die einzelnen Protokolle und Ergebnisse dieser Arbeitskreise nach jeder Sitzung über die Beteiligungsplattform kommentieren. Fragen, Anregungen und Meinungsäußerungen wurden regelmäßig in die Beratungen der Arbeitskreise eingebracht. Im Anschluss fanden fünf öffentliche Veranstaltungen statt auf denen ein unabhängiges Gutachten über Chancen und Risiken des Nationalparks Schwarzwald diskutiert wurden. Die Beteiligungsphase endete mit einer Freigabe des Gesetzesentwurfs zu Kulisse, Rechtsrahmen und Verwaltungsstruktur des Nationalparks Schwarzwald für ein zweimonatiges Anhörungsverfahren, an dem sich die BürgerInnen über die Onlineplattform der Landesregierung beteiligen konnten.
In der sich anschließenden Legislativ Phase wurde ein überarbeiteter Gesetzesentwurf dem Landtag zur Beratung zugeleitet und im November 2013 beschlossen. Das Gesetz trat 2014 in Kraft.
Ergebnisse
Über 2.000 Anregungen und Stellungnahmen, die in das Lastenheft einfließen, das die in dem unabhängigen Gutachten zu untersuchenden Aspekten umreißt. 461 Online-Kommentare und 64.730 Bewertungen zum Referentenentwurf auf der Informations- und Beteiligungsplattform des Ministeriums. 168 BürgerInnen mit insgesamt über 430 Kommentaren zum Gesetzentwurf auf der Beteiligungsplattform der Landesregierung
Themenbezogen:
Anregungen und Vorschläge wurden berücksichtigt und sind – soweit möglich – in den überarbeiteten Vorschlag für Kulisse und Nationalparkgesetz eingeflossen. Die Anhörungsphase sowie der vorgeschaltete Informations- und Beteiligungsprozess haben grundlegend und erfolgreich zur Ausgestaltung des Nationalparkgesetzes beigetragen. So liegen konkrete Ergebnisse des intensiven Austauschs beispielsweise in der paritätischen Mitbestimmung der Region, der Sicherheit angrenzender Wirtschaftswälder durch ein effektives Borkenkäfermanagement und dem Bestandsschutz bestehender Einrichtungen innerhalb der Gebietskulisse
Weitere Informationen
Auch nach dem Beteiligungsverfahren wurde die Bevölkerung weiter an der Gestaltung des Nationalparks Schwarzwald beteiligt.
Kontakt
Andreas Müller
andreas.mueller@nlp.bwl.de