Das Gesetz wurde unter Moderation des Sozialministeriums Baden-Württemberg in einem sehr breiten Dialogverfahren mit den unterschiedlichen Beteiligten der Psychiatrielandschaft entwickelt. Bürgerinnen und Bürger hatten während des Anhörungsverfahrens die Möglichkeit, den Gesetzentwurf auf dem Beteiligungsportal des Landes zu kommentieren.
Dauer
Hintergrund
Hilfen für psychisch kranke oder aufgrund einer solchen Erkrankung behinderte Menschen erhalten erstmals in Baden-Württemberg eine gesetzliche Grundlage. Diese bislang im Unterbringungsgesetz (UBG) niedergelegten Regelungen über die öffentlich-rechtliche Unterbringung sowie den Maßregelvollzug werden unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte der betroffenen Personen überarbeitet und ebenfalls in das neue Gesetz aufgenommen
Ziel
Themenbezogen:
Stärkung der Patientenrechte. Dazu sollten unter anderem vier Einrichtungen geschaffen werden: Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen, eine Ombudsstelle, ein zentrales, anonymisiertes Melderegister sowie Besuchskommissionen
Beteiligungsbezogen:
Möglichst frühzeitige Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen
Prozess
In der Beteiligungsphase wurde zunächst ein Eckpunktepapier in einem Face-to-Face-Format erarbeitet. Dieses wurde anschließend im Arbeitskreis Soziales der Regierungsfraktionen als Basis für den auszuarbeitenden Referentenentwurf diskutiert. In April 2014 wurde der Referentenentwurf durch den Ministerrat beschlossen. Dieser Entwurf wurde dann in einer Verbändeanhörung und auf der Beteiligungsplattform des Landes Baden-Württembergs diskutiert.
In der Legislativ Phase fanden eine erste und zweite Beratung des Entwurfs im Landtag von Baden-Württemberg statt. 2015 trat das Gesetz in Kraft.
Ergebnisse
Themenbezogen:
Erarbeitung der Eckpunkte für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz als Grundlage für den Referentenentwurf Im Verlauf des Prozesses haben sich Sichtweisen von Teilnehmenden verändert. Dies war beispielsweise beim Thema Zwangsbehandlung der Fall; hier war es sinnvoll, dass ehemals selbst zwangsbehandelte Personen an der Diskussion mitgewirkt haben und ihre Sichtweise einbringen konnten
Beteiligungsbezogen:
Insgesamt sind im Rahmen des frühzeitig initiierten, breiten Beteiligungsprozesses rund 100 Personen in einen konstruktiven Erfahrungsaustausch eingetreten Die Freigabe des Referentenentwurfs auf der Beteiligungsplattform erbrachte 14 Kommentare und 353 Bewertungen von Kommentaren Der Gesetzentwurf wurde im Landtag einstimmig angenommen